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Sachbearbeitung Beistandschaften / Beurkundung (m/w/d)

Landkreis Görlitz / Landratsamt • Görlitz


Allgemeine Angaben

Arbeitsbereich: Recht/Verwaltung
Beschäftigungsart: Vollzeit
Tätigkeitsmerkmale:
  • Archivieren
  • Beraten
  • Schreiben
  • Dokumentieren
Arbeitsbeginn: per sofort
Ende der Bewerbungsfrist: 28.04.2024

Stellenbeschreibung

Arbeiten im Landratsamt Görlitz ist überraschend vielseitig, abwechslungsreich und alles andere als trocken. Unser Team an den Standorten Görlitz, Zittau, Löbau, Niesky und Weißwasser besteht aus über 1800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit vielfältigen kommunalen Aufgaben. Als einer der größten Arbeitgeber der Region sind wir vorrangig Dienstleister für die Belange von knapp 250.000 Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Görlitz, aber auch Ordnungs-, Aufsichts- und Genehmigungsbehörde mit Herz und Verstand.

Vier Argumente für das Landratsamt Görlitz:

  • Beruf & Familie: flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmöglichkeiten, Sabbat, Telearbeit, mobile Arbeit
  • Finanzen: betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen
  • Gesundheit: stetig wachsende Angebote zum betrieblichen Gesundheitsmanagement
  • Bildung: regelmäßige Weiterbildungen, Bezuschussung von Höherqualifizierung

Sachbearbeitung Beistandschaften / Beurkundung (m/w/d)

Im Jugendamt, Sachgebiet Beistandschaften/Beurkundung, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeitung Beistandschaften / Beurkundung (m/w/d) zu den folgenden Rahmenbedingungen zu besetzen:

Stellennummer: 2100-06-09

Arbeitszeit: Vollzeit

Arbeitsort: Niesky

Vertragsart: befristet für die Dauer der mutterschutz- und elternzeitbedingten Abwesenheit der Stelleninhaberin

Vergütung: EG 9c TVöD-VKA

Bewerbungsfrist: 28.04.2024

Das Aufgabengebiet umfasst:

Rechtliche Beratung zur Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltsregelung
  • Erörterung der einzelfallbezogenen Rechtslage zur Klärung der Abstammung, zu Unterhaltsansprüchen Minderjähriger und Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, Berechnung des Betreuungsunterhalts, Beratung zu öffentlichen Leistungen und Unterhaltsersatzleistungen, zur gemeinsamen elterlichen Sorge
  • selbständige Prüfung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit des/der Unterhaltspflichtigen durch Feststellung des monatlichen unterhaltsrelevanten Einkommens Nichtselbständiger; Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens bei Selbständigen
  • Ermittlung des Unterhaltsbedarfs unter Berücksichtigung von Sonder- und Mehrbedarf, Einkommen des Unterhaltsberechtigten
  • Berechnung und Festsetzung des Unterhaltsanspruches unter Berücksichtigung weiterer Unterhaltspflichten, der Rangwahrung bei mehreren Unterhaltsberechtigten, des Mangelfalls, des individuellen Selbstbehaltes des Pflichtigen
  • Unterhaltsberatung und Unterhaltsberechnung im Wechselmodell
Führung von Beistandschaften – laufende Vertretung des Kindes in Unterhaltsangelegenheiten
  • Inverzugsetzung, Festsetzung des Unterhaltsbetrages, Führung von Verhandlungsgesprächen zur Erzielung einer außergerichtlichen Einigung, Aufforderung zur Beurkundung, Zahlungsüberwachung
  • Abänderungsvereinbarungen zu vorhandenen Titeln bzw. Teilverzicht bzw. bei Änderung der wirtschaftlichen und/oder persönlichen Situation des Unterhaltspflichtigen
  • Korrespondenz mit Unterhaltsschuldnern, Anwälten
Führung von Beistandschaften – rechtliche Vertretung bei der Durchsetzung schwieriger Unterhaltsangelegenheiten und in Abstammungssachen
  • Durchsetzung schwieriger Unterhaltsangelegenheiten
  • Korrespondenz mit Unterhaltspflichtigen und Rechtsanwälten - Prüfung der Erfolgsaussichten, Abschätzung des Prozess- und Kostenrisikos für das Kind, Recherche aktuelle Rechtsprechung
  • Prozessvorbereitung, Prozessvertretung des Kindes im gerichtlichen Verfahren beim Amts- und Oberlandesgericht, selbständiges Erstellen der Antragsschrift, Erstellen von Schriftsätzen, Erwiderungen, Stellungnahmen, Abwehr von Herabsetzungsanträgen
  • gerichtliche Unterhaltsvollstreckung, Stellungnahme bzw. Abwehr von Schuldnerschutzanträgen und Vollstreckungsabwehranträgen, Erhebung und Vertretung von Drittschuldnerklagen vor dem Arbeitsgericht
  • Prozessvertretung des Kindes im gerichtlichen Verfahren bei Vaterschaftsanfechtungen
  • Prozessvertretung des Kindes im gerichtlichen Verfahren bei der Klärung der Vaterschaft
  • außergerichtliche Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen abschließen, Verzichtserklärungen
  • Ersatzansprüche Dritter prüfen und bearbeiten
  • Wahren von Ansprüchen , prüfen der Hemmung der Verwirkung/Verjährung
Beurkundungen und Beglaubigungen gem. §§ 59,60 SGB VIII i.V.m. BeurkG; Erteilung von Vollstreckungsklauseln gem. §§ 727, 797 ZPO
  • Erstellen öffentlicher Urkunden zur Anerkennung der Vaterschaft und Widerruf, Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung, Mutterschaftsanerkennung, Erklärung von Unterhaltsverpflichtungen, Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge für ein Kind
  • Beglaubigungen von Urkunden, Ausstellung weiterer vollstreckbarer Ausfertigungen nach gerichtlicher Genehmigung
  • Erteilung von Rechtsnachfolge/-vollstreckungsklauseln und Teilausfertigungen in unbegrenzter Höhe nach Prüfung der Zulässigkeit und den rechtlichen Voraussetzungen

Sie bringen mit:

  • abgeschlossene (Fach-) Hochschulbildung auf wirtschaftswissenschaftlichem Gebiet (z. B. Diplom-Betriebswirt (FH), Diplom-Kauffrau/Kaufmann (FH)) bzw. auf rechts- oder verwaltungsrechtlichem Gebiet (z.B. Diplom Verwaltungswirt (FH), Bachelor of Laws Allgemeine Verwaltung, Rechtswissenschaft, Governance and Law, Public Management, o.ä.)) oder eine vergleichbare Qualifikation (z. B. abgeschlossener Angestelltenlehrgang II, Verwaltungsfachwirt)
  • Kenntnisse der Sozialgesetzbücher I, VIII und X, des BGB, FamFG und ZPO
  • anwendungsbereite EDV-Kenntnisse
  • selbstständiges und verantwortungsvolles Handeln
  • korrektes und sachliches Auftreten
  • persönliche Belastbarkeit und ein hohes Maß an Durchsetzungsvermögen
  • einen Führerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft zur Nutzung des privaten PKW für dienstliche Zwecke nach Maßgabe des Sächsischen Reisekostenrechts

Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (inklusive Anschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) – Bewerben Sie sich dazu direkt über unser Online Bewerbungsverfahren. Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungen außerhalb des Portals (postalische und E-Mail Bewerbungen) nicht berücksichtigt werden. Außerdem bitten wir um Verständnis, dass Kosten, die Ihnen im Laufe des Auswahlverfahrens entstehen, nicht erstattet werden können.

Willkommen sind Bewerbungen aller Menschen, gleich welcher Herkunft und welchen Geschlechts (m/w/d). Daher fördert der Landkreis Görlitz aktiv die berufliche Gleichberechtigung von Menschen jeglichen Geschlechts, indem wir den Frauenförderplan zum Bestandteil unserer Personalarbeit machen. Vor diesem Hintergrund ermutigen wir insbesondere Frauen, sich zu bewerben.

Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.

Es handelt sich um ein gestuftes Auswahlverfahren. Externe Bewerber werden nur berücksichtigt, sofern keine geeigneten internen Bewerber zur Verfügung stehen.

Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an:

Für Fachfragen:

Frau Werner (03581 663 2850) Sachgebietsleiterin

Für Fragen zum Verfahren:

Frau Bronlik (03581 663 1620) Personalsachbearbeitung

Arbeitsort(e):
  • Robert-Koch-Straße 1 - 02708 Niesky
Logo: Landkreis Görlitz / Landratsamt

Firmenangaben:

Landkreis Görlitz / Landratsamt
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz

www.kreis-gr.de

Ansprechpartner:

Frau Marie-Luise Bronlik

03581 663 1620
Firmenprofil

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