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Sachbearbeitung Unterhalt (m/w/d)

Landkreis Görlitz / Landratsamt • Görlitz


Allgemeine Angaben

Arbeitsbereich: Büro/Organisation/Personal
Beschäftigungsart: Vollzeit oder Teilzeit
Tätigkeitsmerkmale:
  • Analysieren
  • Kalkulieren
  • Kontrollieren
  • Recherchieren
  • Dokumentieren
Arbeitszeit: bis mind. 30 Std./ Woche
Arbeitsbeginn: 01.10.2026
Ende der Bewerbungsfrist: 08.05.2026

Stellenbeschreibung

Arbeiten im Landratsamt Görlitz ist überraschend vielseitig, abwechslungsreich und alles andere als trocken. Unser Team an den Standorten Görlitz, Zittau, Löbau, Niesky und Weißwasser besteht aus über 1800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit vielfältigen kommunalen Aufgaben. Als einer der größten Arbeitgeber der Region sind wir vorrangig Dienstleister für die Belange von knapp 250.000 Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Görlitz, aber auch Ordnungs-, Aufsichts- und Genehmigungsbehörde mit Herz und Verstand.

Vier Argumente für das Landratsamt Görlitz:

  • Beruf & Familie: flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmöglichkeiten, Sabbat, Telearbeit, mobile Arbeit
  • Finanzen: betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen
  • Gesundheit: stetig wachsende Angebote zum betrieblichen Gesundheitsmanagement
  • Bildung: regelmäßige Weiterbildungen, Bezuschussung von Höherqualifizierung

Sachbearbeitung Unterhalt (m/w/d)

Im Regiebetrieb Jobcenter, Sachgebiet 1 Leistung WW, ist zum 01.10.2026 eine Stelle als Sachbearbeitung Unterhalt (m/w/d) zu den folgenden Rahmenbedingungen zu besetzen:

  • Stellennummer: 2501-01-03
  • Arbeitszeit: Vollzeit, Teilzeit bis mind. 30 h möglich
  • Arbeitsort: Weißwasser
  • Vertragsart: unbefristet
  • Vergütung: EG 9b TVöD-VKA bzw. A 9 SächsBesG (vorbehaltlich der abschließenden Dienstpostenbewertung)
  • Bewerbungsfrist: 08.05.2026

Das Aufgabengebiet umfasst:

Prüfung, Berechnung und Einziehung von Forderungen aus nach § 33 SGB II in Verbindung mit §§ 1601 ff. BGB übergegangenen Unterhaltsansprüchen (Kindes-, Ehegatten-, Trennungs-, Betreuungsunterhalt)

  • Prüfung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit und abschließende Bearbeitung
  • Einkommens- und Vermögensermittlung (im Einzelfall auch bei Selbstständigen) durch Aufforderung der Schuldner zur Auskunftserteilung, Anspruchssicherung durch Zustellung von Rechtswahrungsanzeigen, Abfragen bei verschiedenen Firmen und Behörden
  • unterhaltsrechtliche Prüfung des Einzelfalls auf Leistungsfähigkeit und Ermittlung von Ausfallleistungen, Verzinsung von Forderungen, Entscheidung über das Absehen von der Verzinsung entsprechend SäHO
  • selbständige Prüfungs- und Entscheidungstätigkeit und abschließende Bearbeitung außergerichtlicher Verfahren
  • Bearbeitung von Ratenzahlungs- und Stundungsvereinbarungen
  • Prüfung von Unterhaltsansprüchen im Rahmen des Wechselmodells
  • SGB II-Vergleichsberechnung
  • Ersuchen um Abzweigung der Unterhaltsansprüche von Sozialleistungen
  • Abschluss von Abtretungsvereinbarungen mit dem Schuldner
  • Rückübertragungen von Ansprüchen an das Jugendamt

Einleitung und Bearbeitung von gerichtlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus vorhandenen Titeln (Vollstreckungsbescheide, Urkunden, Urteile, gerichtliche Vergleiche)

  • Veranlassung von Titelumschreibungen bei Gerichten und Jugendämtern
  • Veranlassung von gerichtlichen Zustellungen an Schuldner und Drittschuldner
  • Vollstreckung in Bankkonten/Lohnpfändung/Sachpfändung
  • Sicherung von Forderungen durch Veranlassung der Eintragung von Sicherungshypotheken im Grundvermögen
  • Freigabe von Konten und Veranlassung der Löschung der Sicherungshypotheken
  • Einleitung und Durchführung der Titulierung der Forderung im gerichtlichen Mahnverfahren bis zum Erlass des Vollstreckungsbescheides
  • Durchführung des vereinfachten Verfahrens über den Unterhalt Minderjähriger nach §§ 249 ff. des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
  • Kontrolle von Zahlungsverpflichtungen der Schuldner (Einnahmeprüfung, Kostenbegleichung durch Schuldner)
  • Eigenständige Geltendmachung von Forderungen im Insolvenzverfahren der Schuldner
  • Eigenständige Entscheidung über die Niederschlagung offener Forderungen, wenn die Einziehung der Forderung keinen Erfolg hat oder die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Forderung stehen
  • Prüfung von Anträgen auf Forderungserlass in besonderen Härtefällen
  • Veranlassung zivil- und strafrechtlicher Maßnahmen gegen Schuldner bei Zahlungsverweigerung

Sie bringen mit:

  • Abschluss als Diplomverwaltungswirt (FH)/Bachelor of Laws (LL.B) – Allgemeine Verwaltung oder eine gleichwertige abgeschlossene berufliche Fortbildungsqualifikation (Angestelltenlehrgang II) oder
  • ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium im Bereich der Wirtschaftswissenschaften mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im SGB II
  • einschlägige Berufserfahrung im Bereich Sozialrecht, Leistungs- und Verfahrensrecht sowie in der Prozessführung
  • fundierte Kenntnisse im Unterhaltsrecht und im Vollstreckungsrecht
  • sehr gute Anwenderkenntnisse in den MS-Office Produkten
  • ausgeprägte analytische, konzeptionelle und kommunikative Fähigkeiten, Präsentationssicherheit, Verantwortungsbewusstsein, Organisationstalent
  • sehr gute ausgeprägte soziale Kompetenzen, insbesondere Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Konfliktfähigkeit
  • ein hohes Maß an Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen
  • hohe Motivation und Engagement

Zum Verfahren zugelassen werden auch Bewerberinnen und Bewerber, die über die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene Fachrichtung allgemeine Verwaltung verfügen und sich bereits in einem Beamtenverhältnis befinden.

Konnten wir Ihr Interesse wecken?

Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (inklusive Anschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) – Bewerben Sie sich dazu direkt über unser Online Bewerbungsverfahren.

Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungen außerhalb des Portals (postalische und E-Mail Bewerbungen) nicht berücksichtigt werden. Außerdem bitten wir um Verständnis, dass Kosten, die Ihnen im Laufe des Auswahlverfahrens entstehen, nicht erstattet werden können.

Willkommen sind Bewerbungen aller Menschen, gleich welcher Herkunft und welchen Geschlechts (m/w/d). Daher fördert der Landkreis Görlitz aktiv die berufliche Gleichberechtigung von Menschen jeglichen Geschlechts, indem wir den Gleichstellungsplan zum Bestandteil unserer Personalarbeit machen. Vor diesem Hintergrund ermutigen wir insbesondere Frauen, sich zu bewerben.

Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.

Es handelt sich um ein gestuftes Auswahlverfahren. Externe Bewerber werden nur berücksichtigt, sofern keine geeigneten internen Bewerber zur Verfügung stehen.

 

Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an:

  • Für Fachfragen:  Herr Hertel (03581 663 4030) Sachgebietsleitung
  • Für Fragen zum Verfahren:  Frau Lehmann (03581 663 1619) Personalsachbearbeitung
Arbeitsort(e):
  • - 02943 Weißwasser
Logo: Landkreis Görlitz / Landratsamt

Firmenangaben:

Landkreis Görlitz / Landratsamt
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz

www.kreis-goerlitz.de

Ansprechpartner:

Frau Nicole Lehmann

03581 663 1619
Firmenprofil

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