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Abteilungsleitung Soziale Dienste (m/w/d)

Landkreis Görlitz / Landratsamt • Görlitz


Allgemeine Angaben

Arbeitsbereich: Bildung/Erziehung/Soziales
Beschäftigungsart: Vollzeit
Tätigkeitsmerkmale:
  • Analysieren
  • Archivieren
  • Beraten
  • Kontrollieren
  • Organisieren
Arbeitsbeginn: per sofort
Ende der Bewerbungsfrist: 31.08.2025

Stellenbeschreibung

Arbeiten im Landratsamt Görlitz ist überraschend vielseitig, abwechslungsreich und alles andere als trocken. Unser Team an den Standorten Görlitz, Zittau, Löbau, Niesky und Weißwasser besteht aus über 1800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit vielfältigen kommunalen Aufgaben. Als einer der größten Arbeitgeber der Region sind wir vorrangig Dienstleister für die Belange von knapp 250.000 Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Görlitz, aber auch Ordnungs-, Aufsichts- und Genehmigungsbehörde mit Herz und Verstand.

Vier Argumente für das Landratsamt Görlitz:

  • Beruf & Familie: flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmöglichkeiten, Sabbat, Telearbeit, mobile Arbeit
  • Finanzen: betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen
  • Gesundheit: stetig wachsende Angebote zum betrieblichen Gesundheitsmanagement
  • Bildung: regelmäßige Weiterbildungen, Bezuschussung von Höherqualifizierung

Abteilungsleitung Soziale Dienste (m/w/d)

Im Jugendamt, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Abteilungsleitung Soziale Dienste (m/w/d) zu den folgenden Rahmenbedingungen zu besetzen:

Stellennummer: 2101-00-01 Arbeitszeit: Vollzeit Arbeitsort: An den Standorten der Landkreisverwaltung Vertragsart: zunächst befristet für die Dauer der Führung auf Probe - bei erfolgreicher Bewährung erfolgt die dauerhafte Übertragung der o. g. Tätigkeit und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird geschlossen Vergütung: EG S18 TVöD-VKA Bewerbungsfrist: 31.08.2025

Das Aufgabengebiet umfasst:

Ziel der Abteilungsleitung ist es, die Aufgaben zu koordinieren, die beschäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen anzuleiten, zu kontrollieren und in besonders schwierigen Fällen Hilfestellung zu geben. Darüber hinaus hat die Leitung dafür Sorge zu tragen, dass die vom Gesetz geforderten Tätigkeiten unter dem Gesichtspunkt fachlicher Kompetenz, wirtschaftlichen Verhaltens und Kostenminimierung durchgeführt werden. Hierzu gehört unter anderem die Erarbeitung, Prüfung und Durchsetzung von geeigneten Maßnahmen, welche die Umsetzung der vom Gesetzgeber oder den politischen Gremien vorgegebenen Ziele ermöglicht. Dies sind u.a.:

  • Wahrnehmung der Fach- und Dienstaufsicht
  • Steuerung und Überwachung der vorschriftsmäßigen, sachgemäßen und rechtzeitigen Erledigung aller Aufgaben (insb. Zielerarbeitung, Führen von Mitarbeiter-/Zielvereinbarungen und Bewertungsgesprächen, Anleiten und Motivieren der Sachgebietsleitungen, Begleiten von Teamprozessen)
  • Erarbeitung von Arbeitsanweisungen für die Mitarbeitenden, Kontrolle der Organisation und des Personaleinsatzes sowie der Arbeitsabläufe in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht (insb. Hilfeplanverfahren und strategisches Controlling)
  • Abgaben von Stellungnahmen sowie Beratung der Jugendamtsleitung bei der Erarbeitung und Umsetzung von Grundsatzangelegenheiten
  • Durchführung der Grundsatzangelegenheiten für die Abteilung und Einleitung bzw. Durchsetzung der notwendigen organisatorischen und fachlichen Maßnahmen zur Aufgabenerfüllung (Qualitätsentwicklung in der Abteilung, maßgebliche Entwicklung von abteilungsinternen Verfahren und fachliches Umsetzen dieser sowie fachlicher Standards). Hierzu gehört, dass entsprechende Konzeptionen und Maßnahmekataloge in Abstimmung mit den Unterabteilungen anderen Sachgebieten im Jugendamt bzw. anderen Behörden und Einrichtungen erstellt und umgesetzt werden. Diese sollen insbesondere die Beratung, Hilfe, Unterstützung bei Krisen, Konflikten und besonderen Lebenslagen junger Menschen und Familien beinhalten.
  • Prüfung der fachgerechten Aufgabenwahrnehmung beauftragter Leistungserbringer, Führen von konfliktreichen Krisengesprächen
  • Inhaltliche Verantwortung für Leistung und Qualität bei Entgeltverhandlungen gem. §§ 77, 78 a ff SGB VIII
  • Bearbeitung komplizierter/komplexer Widerspruchsverfahren
  • Treffen von Entscheidungen in besonders schwierigen Einzelfällen
  • Übernahme von Tätigkeiten im Rahmen der Delegation durch die Amtsleitung

Sie bringen mit:

  • Abschluss als Diplom oder Bachelor in der Sozialen Arbeit bzw. Sozialpädagogik (FH) mit jeweiliger staatlicher Anerkennung sowie Diplom oder Bachelor in der Heilpädagogik (FH) staatlicher Anerkennung oder ein vergleichbarer Bachelor- bzw. Masterabschluss
  • Mehrjährige Leitungserfahrungen wünschenswert
  • mind. 5-jährige berufliche Tätigkeit im Bereich der kommunalen Sozialverwaltung (Rechtskreis des SGB VIII) erforderlich
  • Wirtschaftliches Verständnis mit Durchsetzungsvermögen
  • Verwaltungs- und arbeitsrechtliche Kenntnisse
  • Strategisches und analytisches Denkvermögen
  • Hohe Psychische und physische Belastbarkeit
  • Toleranz und Offenheit im Umgang mit allen Beteiligten
  • ein angemessenes und sicheres Auftreten im Umgang mit unterschiedlichen Interessensgruppen und gesellschaftlichen Akteuren
  • die Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen, Veranstaltungen und Wahrnehmung von Aufgaben auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit sowie Bereitschaftsdiensten
  • Führerschein der Klasse B sowie Bereitschaft zur Nutzung des privaten PKW für dienstliche Zwecke (Kostenerstattung gem. Sächs. Reisekostengesetz)

Die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle erfolgt bei Bewerberinnen und Bewerbern in der Regel zunächst im Rahmen der Führung auf Probe gemäß § 31 TVöD für die Dauer von einem Jahr. Diese kann bis zu einem Zeitraum von zwei Jahren verlängert werden. Bei erfolgreicher Bewährung wird die Führungsfunktion auf Dauer übertragen und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geschlossen.

Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (inklusive Anschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) – Bewerben Sie sich dazu direkt über unser Online Bewerbungsverfahren. Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungen außerhalb des Portals (postalische und E-Mail Bewerbungen) nicht berücksichtigt werden. Außerdem bitten wir um Verständnis, dass Kosten, die Ihnen im Laufe des Auswahlverfahrens entstehen, nicht erstattet werden können.

Willkommen sind Bewerbungen aller Menschen, gleich welcher Herkunft und welchen Geschlechts (m/w/d). Daher fördert der Landkreis Görlitz aktiv die berufliche Gleichberechtigung von Menschen jeglichen Geschlechts, indem wir den Gleichstellungsplan zum Bestandteil unserer Personalarbeit machen. Vor diesem Hintergrund ermutigen wir insbesondere Frauen, sich zu bewerben.

Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.

Es handelt sich um ein gestuftes Auswahlverfahren. Externe Bewerber werden nur berücksichtigt, sofern keine geeigneten internen Bewerber zur Verfügung stehen.

Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an:

Für Fachfragen:

Frau Boese (03581 663 2800) Amtsleiterin JugendamtFür Fragen zum Verfahren:

Frau Bronlik (03581 663 1620) Personalsachbearbeitung

Arbeitsort(e):
  • - 02826 Görlitz
Logo: Landkreis Görlitz / Landratsamt

Firmenangaben:

Landkreis Görlitz / Landratsamt
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz

www.kreis-gr.de

Ansprechpartner:

Frau Marie-Luise Bronlik

03581 663 1620
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